TRBA 462

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einstufung von Viren in Risikogruppen (Ausgabe April 2012)

Link zum RechtstextTRBA 462

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für die Einstufung von Viren in eine der vier Risikogruppen gemäß der Biostoffverordnung.

Sie enthält eine Liste von Viren, die in Risikogruppen eingeteilt sind. Aus der zugeordneten Risikogruppe leitet sich unmittelbar die entsprechende Schutzstufe ab, deren Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.

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Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 10. November 2020