TRBA 220

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe Dezember 2010)

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Kerninhalte

Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.