TRBA 250

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe März 2014)

Link zum RechtstextTRBA 250

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen 

  • Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden, 
  • Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder stationär versorgt werden.

Im Anwendungsbereich eingeschlossen sind Tätigkeiten, die der Ver- und Entsorgung oder der Aufrechterhaltung des Betriebs der oben genannten Bereiche dienen.

Zu den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Anwendungsbereich dieser Regel zählt die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.