TRBA 130

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen (Ausgabe Juli 2023)

Link zum RechtstextTRBA 130

Kerninhalte

Diese TRBA gilt für akute biologische Gefahrenlagen mit bioterroristischem oder kriminellem Hintergrund oder aufgrund des unbeabsichtigten Freiwerdens von Biostoffen oder biogenen Toxinen bei Schadensereignissen oder Unfällen. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten beim Ersteinsatz nach Verdacht auf eine akute biologische Gefahrenlage und beschreibt die Arbeitsschutzmaßnahmen beim Ersteinsatz, nicht jedoch Maßnahmen bezüglich des in Nachfolge ablaufenden Infektionsgeschehens. Sie regelt Arbeitsschutzmaßnahmen für Tätigkeiten, die im Gefahren- und im Absperrbereich auszuführen sind.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2023