TRBA 212

 


Die Technische Regel ist zum 21. Dezember 2018 aufgehoben worden. Ihre Inhalte sind in die Neufassung der TRBA 214 eingeflossen.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen (Ausgabe Oktober 2003)

Link zum RechtstextTRBA 212

Kerninhalte

Diese Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der thermischen Behandlung oder Verwertung von Abfällen in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen oder in Industrieanlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.