TRBA 214

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen (Ausgabe Juli 2018)

Link zum RechtstextTRBA 214

Kerninhalte

Diese technische Regel für biologische Arbeitsstoffe konkretisiert im Rahmen des jeweiligen Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Sie gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei Tätigkeiten in Abfallbehandlungsanlagen, für Sortieranalysen und für manuelles Sortieren von Abfällen außerhalb von speziellen Abfallbehandlungsanlagen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Februar 2024
Review vom 13. Juli 2021