TRBA 400

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Ausgabe März 2017)

Link zum RechtstextTRBA 400

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für die Gefährdungsbeurteilung und die Unterrichtung der Beschäftigten bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach der Biostoffverordnung.

Sie gibt darüber hinaus Hinweise für die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.