TRBA 400
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Ausgabe März 2017) |
Link zum Rechtstext | TRBA 400 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für die Gefährdungsbeurteilung und die Unterrichtung der Beschäftigten bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach der Biostoffverordnung. Sie gibt darüber hinaus Hinweise für die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen. |