HAKrWG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 6. März 2013

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Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt zum Wohl der Allgemeinheit und zur Verhinderung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit und Umwelt die Sicherung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft nach Maßgabe des KrW-/AbfG durch Abfallvermeidung und Schadstoffminimierung (vorrangig) sowie durch stoffliche oder energetische Abfallverwertung bzw. umweltverträgliche Beseitigung (gebietsbezogen und ortsnah).

Es legt zudem die Pflichten der öffentlichen Hand, die sachlichen Zuständigkeiten der Abfallbehörden und Gemeinden sowie die örtlichen Zuständigkeiten fest, bestimmt die Aufgaben des Zentralen Trägers, des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie sowie des Hessischen Landeslabors und benennt die zuständigen Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Tags

HAKA; HessAGKrWG; HessAKAG; HAusfGKrWG; HAGKAG; HessAusfGKrWG; HessAGKAG; HAGKrWG; HessAKA