LWaldG MV

 



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Landeswaldgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2011

Kerninhalte

Nach Maßgabe dieses Gesetzes ist es Verpflichtung aller, den Wald zu schützen.

Aufgabe der Waldbesitzer ist es, ihren Wald in seiner Funktions- und Ertragsfähigkeit zu erhalten.

Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für eine im Sinne dieses Gesetzes ordnungsgemäße Forstwirtschaft sicherzustellen.

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Review vom 05. Juli 2021