ÖGDG M-V

 



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ÖGDG M-V

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 1994 

Kerninhalte

Allgemein wird in dem Gesetz geregelt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst die Gesundheit der Bevölkerung fördern und schützen soll. Neben Grundsätzen, Organisationsangelegenheiten, finden sich auch Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe.

In diesem Gesetz ist vor allem § 11 zum internationalen Verkehr an Häfen wichtig.
Dabei wird festgelegt, dass die Gesundheitsämter und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die gesundheitsrechtlichen Vorschriften über den internationalen Verkehr durchführen.

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Review vom 01. August 2022
Review vom 05. Juli 2021