LKatSG MV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Juli 2016 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Maßnahmen zur Abwehr von Katastrophen und zur Vorbereitung der Abwehr dieser Ereignisse (Katastrophenschutz). Der Katastrophenschutz ist Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen den Katastrophenschutz als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Landesregierung kann bestimmen, dass kreisfreie Städte und Landkreise einen gemeinsamen Katastrophenschutz bilden und eine der beteiligten Katastrophenschutzbehörden zu dessen Leitung berufen. |