PersVG MV
ezeichnung/Link zum Rechtstext | Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 1993 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Mecklenburg-Vorpommern. In den Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Ämter, der Landkreise, der Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsämter sowie der der Aufsicht des Landes unterstehenden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalräte gebildet. |