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Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in der Fassung vom 14. Januar 2014

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist

  • die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe),
  • die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz).

Es regelt neben den Aufgaben und Aufgabenträger unter anderem die Organisation der Feuerwehren (öffentliche und Freiwillige Feuerwehren sowie Werkfeuerwehren).

Links zur RechtsänderungReview vom 01. November 2024
Review vom 01. Februar 2023
Review vom 08. Dezember 2022
Review vom 04. November 2021