AG TierSG TierNebG NRW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 2. September 2008

Link zum RechtstextAG TierSG TierNebG NRW
Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Tierseuchenbekämpfung, die Aufgaben der Tierseuchenkasse und das Entschädigungsverfahren.

Es bestimmt die Kreise, kreisfreien Städte sowie Zweckverbände beseitigungspflichtiger Körperschaften zur gemeinsamen Erfüllung der Beseitigungspflicht als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004 und legt die Einzugsbereiche sowie die Gebühren und Entgelte fest.