IFG NRW

 



Link zum Rechtstext

Informationsfreiheitsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2001

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Links zur RechtsänderungReview vom 04. März 2022