Verordnung (EU) 2024/1781

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

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Ökodesign-Verordnung

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung, auch bekannt als Ökodesign-Verordnung (ESPR), wird ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen geschaffen, die Produkte erfüllen müssen, um in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen zu werden, um so die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern, damit nachhaltige Produkte zur Norm werden, der CO2-Fußabdruck und ihr Umweltfußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verringert wird und der freie Verkehr nachhaltiger Produkte im Binnenmarkt sichergestellt ist.

Es wird zudem ein digitaler Produktpass eingeführt, es werden verbindliche Anforderungen für die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt und ein Rahmen geschaffen, um zu verhindern, dass unverkaufte Verbraucherprodukte vernichtet werden.

Diese Verordnung gilt für alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte.

 

Diese Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG). Zu der bisherigen Ökodesign-Richtlinie wurden diverse Verordnungen erlassen, darunter:

 

Zu der neuen Ökodesign-Verordnung wurden folgende Verordnungen erlassen:
-> wird ergänzt nach Erlass entsprechender Verordnungen

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

Eink_SumÖkodesign; EnMB_SumÖkodesign; F1_SumUrheber; ProdS_Sum1.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. Juli 2024
Review vom 04. Juli 2024