BbgEltBauV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg vom 15. August 2014

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Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über ein Kilovolt,
-> ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und
-> zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen
in Gebäuden.
Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 10. April 2023