AbwAG MV

 



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Landesabwasserabgabengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Dezember 2005

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt für Mecklenburg-Vorpommern fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach der geschätzten oder gemessenen Reinigungsleistung eines Nachklärteiches, der einer Abwasserbehandlungsanlage unmittelbar zugeordnet ist, vermindert wird. Es regelt die Abgabepflicht des Einleiters und die Ausnahmen sowie die Abgabefreiheit von Niederschlagswasser.

Es bestimmt zudem den Veranlagungszeitraum und die Fälligkeit der Abgabe sowie die für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes zuständigen Behörden.