OberflächenwasserV Bln

 



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OberflächenwasserentnahmeVO

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Trinkwasserversorgung vom 4. Februar 1997

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung und der Richtlinie 79/869/EWG über die Messmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung.

Sie gilt für oberirdische Gewässer und Gewässerteile, die für die Entnahme von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden – mit Ausnahme der Wasserentnahme zum Zwecke der künstlichen Grundwasseranreicherung.