BayAbfG

 



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Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996

Kerninhalte

Dieses Gesetz ergänzt das KrWG des Bundes.

Es legt für die Abfallwirtschaft als Ziele die Abfallvermeidung, die Schadstoffminimierung, die stoffliche Verwertung anfallender Abfälle – insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff, Bauschutt und kompostierbare Stoffe sollen weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden –, die Behandlung nicht verwertbarer Abfälle, so dass sie umweltverträglich verwertet oder abgelagert werden können, und die Ablagerung nicht verwertbarer oder nicht weiter zu behandelnder Abfälle fest und richtet sich an die Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.

Es regelt zudem die Pflichten der öffentlichen Hand im Bereich der Abfallwirtschaft.

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Review vom 02. Juni 2021