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Bayerisches Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetz

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Bayerisches Gesetz über die Zuständigkeit zum Vollzug von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Anlagen- und Produktsicherheit und des Chemikalienrechts vom 24. Juli 1998

Kerninhalte

Dieses Gesetz ermächtigt die Staatsregierung, durch Rechtsverordnung die zum Vollzug von

  • Arbeitsschutzvorschriften,
  • Vorschriften der Sicherheitstechnik, insbesondere der Anlagensicherheit,
  • Vorschriften der Produktsicherheit,
  • Vorschriften des Chemikalienrechts und
  • §§ 20 bis 23 UVPG in Verbindung mit Nrn. 19.4, 19.5 und 19.6 der Anlage 1 dieses Gesetzes,
  • Vorschriften des NiSG

zuständigen Behörden zu bestimmen.