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Bayerisches Rohrleitungs-Enteignungsgesetz

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Gesetz über die Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen vom 10. Juni 2008

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen der Grundstücksenteignung zur Errichtung und zum Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen.