BayKSG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996

Link zum Rechtstext

Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Kerninhalte

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Katastrophenschutz).

Dieses Gesetz regelt neben Aufgaben und Zielen insbesondere die Maßnahmen und Mitwirkung sowie die besonderen Befugnisse gegenüber Dritten und die Kosten und Entschädigungen im Rahmen des Katastrophenschutzes.