BayKSG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bayerisches Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Katastrophenschutz). Dieses Gesetz regelt neben Aufgaben und Zielen insbesondere die Maßnahmen und Mitwirkung sowie die besonderen Befugnisse gegenüber Dritten und die Kosten und Entschädigungen im Rahmen des Katastrophenschutzes. |