BauPrüfV Bln

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010

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Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen, ferner die Rechtsverhältnisse, die Aufgaben, Befugnisse und Vergütung der Prüfämter, der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure und die Typenprüfung.

Prüfingenieure werden anerkannt in den Fachbereichen

  • Standsicherheit (einschließlich Standsicherheit Fliegender Bauten gemäß § 75 BauO) und
  • Brandschutz.

Prüfsachverständige werden anerkannt in den Fachbereichen

  • technische Anlagen und Einrichtungen und
  • Erd- und Grundbau.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 11. Januar 2021
Review vom 02. November 2020