EinzBVO MV

 



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Einzugsbereichsverordnung MV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Einzugsbereich nach dem TierNebG vom 23. März 2005

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt als Einzugsbereich im Sinne des § 6 Abs. 1 TierNebG das Land Mecklenburg-Vorpommern.