UIKostVO MV

 



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Umweltinformationskostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Landes-Umweltinformationsgesetzes vom 14. Juli 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, das für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Landes-Umweltinformationsgesetzes Kosten erhoben werden.

Sie regelt die gebührenpflichtigen Tatbestände, Gebühren und Auslagen sowie Befreiungen und Ermäßigungen.