NatSchKostVO MV

 



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Naturschutzkostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze vom 11. Juni 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze Gebühren erhoben werden.

Sie legt die gebührenpflichtigen Tatbestände und Gebührensätze fest.