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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerisches Geodateninfrastrukturgesetz vom 22. Juli 2008

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Kerninhalte

Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur Bayern als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur.

Es gilt für Behörden.