RAB 30
Link zum Rechtstext | Regeln zur Baustellenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumBeauft2 |