RAB 25

 


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Regeln zur Baustellenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen – Arbeiten in Druckluft – Konkretisierung zur Druckluftverordnung (Stand: 12. November 2003)

Kerninhalte

Diese Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschreibt Bauvorhaben, die den Vorschriften der DruckLV unterliegen und bei denen der Arbeitsdruck in der Arbeitskammer 2,0 bar, jedoch nicht 3,6 bar übersteigt.