RAB 25
Link zum Rechtstext | Regeln zur Baustellenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschreibt Bauvorhaben, die den Vorschriften der DruckLV unterliegen und bei denen der Arbeitsdruck in der Arbeitskammer 2,0 bar, jedoch nicht 3,6 bar übersteigt. |