RAB 31

 


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Regeln zur Baustellenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan (Stand:12. November 2003)

Kerninhalte

Diese Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

Sie gilt für alle Bauvorhaben, bei denen die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV erforderlich ist.