BayImSchG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bayerisches Immissionsschutzgesetz vom 10. Dezember 2019 |
Link zum Rechtstext | BayImSchG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt für Bayern in Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Zuständigkeiten unter anderem für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sowie für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die nach dem BImSchG oder den auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen an Anlagen oder Betriebsbereiche gestellt werden. |
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