SPersVG

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Saarländisches Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 1989

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Kerninhalte

Diese Gesetz regelt die Personalvertretung im Saarland. Personalvertretungen werden gebildet in den Verwaltungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Als Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch die Gerichte, Schulen, Hochschulen, Eigenbetriebe und der Saarländische Rundfunk.

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Review vom 13. Oktober 2023