SSÜG

 



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Saarländisches SicherheitsüberprüfungsG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 7. Juli 2021

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung), sowie den Schutz von Verschlusssachen.

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Review vom 01. November 2021