BbgBKG

 



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Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen in einem integrierten Hilfeleistungssystem

  • bei Brandgefahren (Brandschutz),
  • bei anderen Gefahren in Not und Unglücksfällen (Hilfeleistung) und
  • bei Großschadensereignissen und Katastrophen (Katastrophenschutz).

Es regelt neben den Aufgaben und Aufgabenträger unter anderem die Organisation der Feuerwehren (öffentliche und Freiwillige Feuerwehren sowie Betriebs und Werkfeuerwehren).

TagsBrandenburgisches BKG; Brand- und Katastrophenschutzgesetz Brandenburg; Brandenburg BKG; Bbg Brand- und Katastrophenschutzgesetz; Brandenburgisches Brand- und KatastrophenSchG; Brand- und KatastrophenSchG Brandenburg

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Review vom 15. März 2024