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Am 22. September 2011 außer Kraft getreten.

Link zum Rechtstext

Brandenburgisches Landesplanungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesplanungsgesetz und Vorschaltgesetz zum Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg vom 12. Dezember 2002

Kerninhalte

Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes.