BbgLPlG
Am 22. September 2011 außer Kraft getreten.
Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Landesplanungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. |