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zum Rechtstext

Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg vom 13. April 2010

Kerninhalte

Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Aufbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur Brandenburg als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur im Sinne der Richtlinie 2007/2/EG.

Die Geodateninfrastruktur Brandenburg soll sicherstellen, dass Geodaten über das Gebiet des Landes Brandenburg den öffentlichen Stellen, der Wirtschaft, der Wissenschaft und dem Einzelnen für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell und in hoher Qualität zur Verfügung stehen sowie einfach und schnell zugänglich sind.