AGTierNebG Bbg

 



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Gesetz zur Ausführung des TierNebG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1999

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige nach dem TierNebG, legt die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten fest und regelt die Einzugsbereiche, Kosten und Entgelte.