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Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg vom 10. Juli 2002

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Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden und die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben und bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden.

Tags

UVPG Brandenburg; Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bbg; Brandenburgisches UmweltverträglichkeitsprüfungsG; Umweltauswirkungsprüfungsgesetz Brandenburg; Brandenburgisches UmweltauswirkungsprüfungsG

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Review vom 01. März 2024