AIG Bbg
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 10. März 1998 |
Link zum Rechtstext | AIG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt, dass jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten hat, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. |
Links zur Rechtsänderung |