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Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018

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MVV TBB

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

Es gilt nicht für

  • Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude und Seilbahnen,
  • Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ausgenommen Gebäude,
  • Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, mit Ausnahme von Masten und Unterstützungen,
  • Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, mit Ausnahme von Masten und Unterstützungen,
  • Kräne, mit Ausnahme von Kranbahnen und Unterstützungen,
  • Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden,
  • Anschläge und Lichtwerbung an dafür genehmigten Säulen, Tafeln und Flächen,
  • Werbemittel an Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstellen,
  • Auslagen und Dekorationen in Fenstern und Schaukästen,
  • Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes,
  • Parkanlagen und andere Grünflächen, die öffentliche Einrichtungen sind, sowie Friedhöfe, mit Ausnahme von Gebäuden.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Oktober 2023
Review vom 01. Juni 2023
Review vom 15. März 2023 
Review vom 01. August 2022 
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 04. Januar 2022
Review vom 02. Juni 2021 
Review vom 01. März 2021
Review vom 01. Februar 2021