NBauVorlVO Nds

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen sowie baurechtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen vom 23. November 2021

Link zum Rechtstext

Niedersächsische Bauvorlagenverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt
-> Umfang, Inhalt, Form und Einzelheiten zur Übermittlung von baurechtlichen Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen und der beizufügenden Bauvorlagen im Sinne des § 2 Abs. 18 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie von anderen baurechtlichen Nachweisen, Bescheinigungen und Bestätigungen und
-> Pflichten zur Aufbewahrung und Vorlage von Bauanträgen und anderen Anträgen sowie von Anzeigen, Mitteilungen, Bauvorlagen, Nachweisen, Bescheinigungen, Bestätigungen und Verwaltungsakten.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. März 2022