LAGA-Mitteilungen 31 A und B

 


Link zum Rechtstext

Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kerninhalte

Die bisherige Mitteilung 31 (Altgeräte-Merkblatt), die die Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelte, wurde neu strukturiert. Sie gliedert sich nun in zwei Teile:

  • Mitteilung 31 A „Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“, die die Nummern 1 mit 7 der Mitteilung 31 ersetzt, und
  • Mitteilung 31 B „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“, die die Mitteilung 31 ab Nummer 8 ersetzt.

Mitteilung 31 A konkretisiert die Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG), um einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.
Sie wendet sich an Vollzugsbehörden, Hersteller, deren Bevollmächtigte, Vertreiber von EAG, die Betreiber von Sammel- und Rücknahmestellen für EAG sowie die Betreiber von Anlagen für die Lagerung und Behandlung der EAG und darüber hinaus an Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Abfallbeförderer, Abfallmakler, Abfallverwerter, Gutachter und Sachverständige.

Mitteilung 31 B dient der Konkretisierung und Erläuterung der Anforderungen nach dem Stand der Technik, die an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem ElektroG gestellt werden.
Die Vollzugsbehörden, Sachverständigen und die Betreiber von Anlagen für die Behandlung von EAG sollen sich an diesen Vorgaben orientieren, um die Einhaltung bundesweit einheitlicher Mindeststandards gewährleisten zu können. 

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Review vom 05. Juli 2022