LAGA-Mitteilung 37

 


Gültigkeit

Die LAGA- Mitteilung 37 ist nicht mehr gültig.


Link zum Rechtstext

Umsetzung der Verpackungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Anforderungen an Hersteller und Vertreiber, an Betreiber von Systemen und Branchenlösungen sowie an beauftragte Dritte, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer nach den §§ 6, 10 u. Anh. I der Verpackungsverordnung – Umsetzung der Verpackungsverordnung vom 8. Februar 2017

Kerninhalte

Diese Mitteilung konkretisiert die Pflichten zur Systembeteiligung, die Anforderungen an Branchenlösungen, die Hinterlegungspflichten einer Vollständigkeitserklärung und die Anforderungen zur Führung der Mengenstromnachweise sowie deren Prüfung und Bescheinigung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Sie stellt eine Handlungsanleitung für Hersteller und Vertreiber, Betreiber von Systemen und Branchenlösungen, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und beauftragte Dritte sowie Vollzugsbehörden dar, mit der eine bundeseinheitliche Umsetzung der Vorgaben der Verpackungsverordnung ermöglicht und ihr Vollzug erleichtert werden soll.