LAGA-Mitteilung 37
Gültigkeit
Die LAGA- Mitteilung 37 ist nicht mehr gültig.
Link zum Rechtstext | Umsetzung der Verpackungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Mitteilung konkretisiert die Pflichten zur Systembeteiligung, die Anforderungen an Branchenlösungen, die Hinterlegungspflichten einer Vollständigkeitserklärung und die Anforderungen zur Führung der Mengenstromnachweise sowie deren Prüfung und Bescheinigung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Sie stellt eine Handlungsanleitung für Hersteller und Vertreiber, Betreiber von Systemen und Branchenlösungen, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und beauftragte Dritte sowie Vollzugsbehörden dar, mit der eine bundeseinheitliche Umsetzung der Vorgaben der Verpackungsverordnung ermöglicht und ihr Vollzug erleichtert werden soll. |