ThürPersVG
ezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Thüringen. In den Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Landkreise und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie in den Gerichten des Landes werden Personalvertretungen gebildet. |
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