ThürPersVG

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Thüringer Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020

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ThürPersVG

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Thüringen. In den Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Landkreise und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie in den Gerichten des Landes werden Personalvertretungen gebildet.

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Review vom 08. August 2024
Review vom 01. Januar 2024