ThürGSÖA
Link zum Rechtstext | Thüringer Gesetz Sondervermögen Ökologische Altlasten |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Ökologische Altlasten in Thüringen" |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Errichtung eines nicht rechtsfähigen Sondervermögens mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung unter dem Namen "Ökologische Altlasten in Thüringen", das von dem übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten ist, dessen Zuführungen, Liquidität, Aufgaben, Zweck und Verwaltung. |