ThürGSÖA

 



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Thüringer Gesetz Sondervermögen Ökologische Altlasten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Ökologische Altlasten in Thüringen"

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Errichtung eines nicht rechtsfähigen Sondervermögens mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung unter dem Namen "Ökologische Altlasten in Thüringen", das von dem übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten ist, dessen Zuführungen, Liquidität, Aufgaben, Zweck und Verwaltung.