ThürAbfG

 



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Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Gesetz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juni 1999

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft die nachhaltige Sicherung und Schonung der natürlichen Ressourcen unter anderem durch Abfallvermeidung, abfallarmes Herstellen, Be- und Verarbeiten von Erzeugnissen, Erhöhung der Gebrauchsdauer und Haltbarkeit der Erzeugnisse, Steigerung ihrer Mehrfachverwendung sowie die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen fest.

Es normiert zudem allgemeine und die Pflichten der öffentlichen Stellen im Bereich der Abfallwirtschaft sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abfallbehörden.

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