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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Fotovoltaik- Freiflächenanlagen im Saarland vom 12. Juni 2024 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Akzeptanz von Windenergieanlagen an Land sowie von Freiflächenanlagen. Zur Erreichung dieses Ziels müssen Vorhabenträger die Gemeinden, die vom Einwirkungsbereich ihrer Anlage tangiert sind, finanziell nach den Vorgaben dieses Gesetzes am Ertrag der Anlage beteiligen. |
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