NHinMeldG

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Niedersächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz vom 14. Dezember 2023

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Kerninhalte

Jede Kommune ist verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

Die Verpflichtung gilt auch für
-> kommunale Anstalten,
-> gemeinsame kommunale Anstalten und
-> Zweckverbände,
-> für den Regionalverband "Großraum Braunschweig" sowie für
-> sonstige Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Kommunen stehen.

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Review vom 04. April 2024