Anti-Vibrationsschutzhandschuhe dämpfen Vibrationen nur bedingt
Den Einsatz von Anti-Vibrationsschutzhandschuhen an Arbeitsplätzen mit Hand-Arm-Vibrationsgefährdung regelt die DGUV-Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Dort wird die Benutzung von PSA und damit auch von Anti-Vibrationsschutzhandschuhe nicht zwingend gefordert, da ihre hundertprozentige Wirkungsweise bis dato nicht nachgewiesen werden konnte.
Das CE-Siegel sichert keine grundsätzliche dämpfende Wirkung der Handschuhe, jedoch ist die Benutzung von CE-geprüften Anti-Vibrationsschutzhandschuhen als eine, wenn auch nicht als alleinige Maßnahme sinnvoll, um die Gesundheitsgefährdung eines Arbeitnehmers, z. B. bei der Benutzung von Bohrmaschinen, Presslufthämmern oder Winkelschleifern, zu mindern.
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