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Anti-Vibrationsschutzhandschuhe dämpfen Vibrationen nur bedingt

 

Den Einsatz von Anti-Vibrationsschutzhandschuhen an Arbeitsplätzen mit Hand-Arm-Vibrationsgefährdung regelt die DGUV-Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Dort wird die Benutzung von PSA und damit auch von Anti-Vibrationsschutzhandschuhe nicht zwingend gefordert, da ihre hundertprozentige Wirkungsweise bis dato nicht nachgewiesen werden konnte.

Das CE-Siegel sichert keine grundsätzliche dämpfende Wirkung der Handschuhe, jedoch ist die Benutzung von CE-geprüften Anti-Vibrationsschutzhandschuhen als eine, wenn auch nicht als alleinige Maßnahme sinnvoll, um die Gesundheitsgefährdung eines Arbeitnehmers, z. B. bei der Benutzung von Bohrmaschinen, Presslufthämmern oder Winkelschleifern, zu mindern.

Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

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